Rechtsprechung
BVerfG, 28.10.2003 - 1 BvR 1075/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung des Anspruch auf faires Verfahren bei Hinweis auf Kosten (Anl 1 Nr 1211 GKG ), wenn im Mahnverfahren der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zurückgenommen wird
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde; Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids; Widerspruch gegen den Mahnbescheid
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhebung der Gebühr für das streitige Verfahren im Mahnverfahren
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.05.2001 - 326 T 13/01
- BVerfG, 28.10.2003 - 1 BvR 1075/01
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1098
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BVerfG, 28.10.2003 - 1 BvR 1075/01
Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung im Sinne des § 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG nicht zu, weil in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schon geklärt ist, dass das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG den Parteien eines gerichtlichen Verfahrens ein faires Verfahren garantiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 78, 123 ). - BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des …
Auszug aus BVerfG, 28.10.2003 - 1 BvR 1075/01
Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung im Sinne des § 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG nicht zu, weil in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schon geklärt ist, dass das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG den Parteien eines gerichtlichen Verfahrens ein faires Verfahren garantiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 78, 123 ). - BVerfG, 16.10.2003 - 1 BvR 1515/99
Zur Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch …
Auszug aus BVerfG, 28.10.2003 - 1 BvR 1075/01
Daraus folgt auch, dass derjenige, der den Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids stellt, bevor er dabei durch Ankreuzen des entsprechenden "Servicefeldes" im Antragsformular vorsorglich für den Fall des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid auch schon die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt, auf die damit möglicherweise verbundenen gebührenrechtlichen Konsequenzen hingewiesen werden muss (vgl. dazu den als Anlage beigefügten Beschluss der Kammer vom 16. Oktober 2003 - 1 BvR 1515/99 -).